Die Gremien

In Sachen Gremien gibt es zwei große Kategorien:

  1. Gremien der universitären Selbstverwaltung, die sich um Belange kümmern, die alle Angehörigen der Philipps-Uni etwas angehen,
  2. Gremien der studentischen Selbstverwaltung, die nur von Studierenden gebildet werden und sich mit Belangen der verfassten Student*innenschaft beschäftigen.

Auf beiden Seiten wird die personelle Zusammensetzung der Gremien durch Wahlen bestimmt, die in der Regel im Sommersemester stattfinden. Die Aktive Fachschaft Geschichte erhält ihr Mandat für unsere Gremienplätze also von euch, den wählenden Studierenden.

Das für die Fachschaftsarbeit wichtigste Gremium ist zugleich das mit der geringsten Hürde zur Teilnahme, unser offenes Plenum (zu Deutsch: unsere offene Vollversammlung), zu dem sich alle Aktiven regelmäßig treffen, um aktuelle Angelegenheiten und Probleme zu besprechen und grundsätzliche Entscheidungen zu treffen.

Um eine strukturierte Abarbeitung der Programmpunkte zu ermöglichen, werden sowohl die Vorbereitungen für Beschlussfassungen, als auch die Umsetzung der Entscheidungen häufig an Arbeitsgruppen delegiert, die für verschiedene Themen je nach Bedarf gegründet und aufgelöst werden.

Im Fachbereich 06:

Innerhalb des Fachbereichs gibt es lediglich ein einzelnes Gremium der stud. Selbstverwaltung:
der Fachschaftsrat (FSR) ist die offizielle Vertretung der Studierenden am Fachbereich, die jährlich von allen eingeschriebenen Studierenden gewählt wird. Am FB06 erfüllt er jedoch lediglich formelle Bedeutung, da die Beschlüsse des Plenums in aller Regel übernommen werden.

Auch weil die stud. Wahl im SoSo 2020 ausgefallen ist, entspricht die gegenwärtige (WiSe 20/21) dürftige Besetzung des Gremiums nicht dem eigentlich Möglichen. Interessant wird dies jedoch erst, wenn es zu Konflikten zwischen den verschiedenen Fachgebieten (Archäologie und Geschichte) kommt; eine schlechte Angewohnheit die wir glücklicherweise nicht von den Professor*innen übernommen haben.

Weitaus aktiver sind wir in den universitären Gremien innerhalb des FBs:
Der Fachbereichsrat (FBR) berät gemäß §44 HHG „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs“. Beispielsweise erlässt er, nach Anhörung des FSRs, Studien- und Prüfungsordnungen.
Darüber hinaus trifft er auch Entscheidungen über die Einrichtung (und Aufhebung) von Arbeitsgruppen:
Berufungskommission
AG Promotionsordnung

Jenseits des FBRs bestehen noch einige weitere Gremien mit stud. Beteiligung:
Prüfungsausschüsse
Studienausschuss
Gleichstellungskommission
Ausschuss interne Lehr-Sondermittel
Ständige Tenure Track Kommission (diese betreut die Tenure Track Professuren am FB)

In der studentischen Selbstverwaltung:

Die Aktive Fachschaft Geschichte tritt nur zu den Wahlen zum FBR und FSR an und ist zu vielen Geschehnissen innerhalb der verfassten Student*innenschaft ebenso wie ihr nur eine zusehende Dritte.
Das Organ der verfassten Student*innenschaft ist nämlich das Student*innenparlament (StuPa). Ihm obliegt entsprechend die Entscheidung über die wichtigsten oder grundlegendsten Fragen. Das 55. Student*innenparlament wurden im SoSo 2019 auf ein Jahr (WiSe 19/20 und SoSo 2020) gewählt und amtiert bis zur nächsten Wahl provisorisch weiter.

Zu den ihm obliegenden Beschlüssen gehört auch die Wahl des Allgemeinen Student*innen-Ausschusses (AStA), dieser erfüllt die Anforderungen des § 78 HHG Abs. 1 Satz 4, indem er „die Studierendenschaft nach außen vertritt, die laufenden Geschäfte führt und die Beschlüsse des Studierendenparlaments ausführt“.

Für unsere, meist auf den Fachbereich beschränkte, Arbeit, ist die Fachschaftenkonferenz von weitaus höherer Bedeutung, da wir uns dort mit den Fachschaften der anderen Fachbereiche austauschen und beraten.


Fachschaftsrat:

Der Fachschaftsrat ist das einzige Gremium der studentischen Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene. Er ist die offizielle Vertretung der Studierenden am Fachbereich, die jährlich von allen eingeschriebenen Studierenden gewählt wird. Am FB06 erfüllt er jedoch lediglich formelle Bedeutung, da die Beschlüsse des Plenums in aller Regel übernommen werden.

Auch weil die stud. Wahl im SoSo 2020 ausgefallen ist, entspricht die gegenwärtige (WiSe 20/21) dürftige Besetzung des Gremiums nicht dem eigentlich Möglichen. Interessant würde dies jedoch erst, wenn es zu Konflikten zwischen den verschiedenen Fachgebieten (Archäologie und Geschichte) käme; eine schlechte Angewohnheit die wir glücklicherweise nicht von den Professor*innen übernommen haben.

Darüber hinaus sind die Angehörigen des FSRs, Fachschaftsräte genannt, berechtigt, Anträge im StuPa und in der FSK zu stellen und müssen vom FBR bei Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen angehört werden.

Fachschaftenkonferenz:

Die FSK ist, wie der Name schon sagt, die Konferenz aller (aktiver) Fachschaften. Jede Liste (die Aktive Fachschaft Geschichte ist eine Solche) die mindestens einen Sitz in ihrem Fachschaftsrat innehat, ist dort mit einer Stimme wahlberechtigt.

Die Konferenz dient der Vernetzung und dem gegenseitigen Ausstausch der Fachschaften der verschiedenen Fachbereiche und stellt innerhalb der verfassten Student*innenschaft Vertreter*innen für diverse Gremien ab.


Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat, im studentischen Sprachgebrauch schlicht FBR abgekürzt, ist das allgemeinste und deshalb wahrscheinlich eines der wichtigsten Gremien des Fachbereichs. Hier sitzen gewählte Vertreter*innen aller Statusgruppen, das wären die administrativ-technischen Mitarbeiter*innen der Verwaltung, wir Studierende und natürlich die Lehrenden, allen voran die Porfessor*innen des Fachbereichs 06 (Geschichte und Kulturwissenschaften, d.h. sowohl der Geschichtswissenschaft als auch der Archäologie) drin. Weiterhin sind die oder der Studiendekan*in und je nach Sitzungsthema zusätzliche wichtige Personen, wie bspw. die Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten involviert.

Auch wenn die Sitzplatzverteilung eindeutig zugunsten der am Fachbereich tätigen Lehrenden und Angestellten ausfällt, stellt der FBR dennoch die letztliche Besprechungsinstanz und das schlussendliche Entscheidungsorgan des Fachbereichs dar. Es ist daher für die Fachschaft als Vertretung der Studierendenschaft von großer Bedeutung an den Sitzungen des FBRs teilzunehmen und dort die neuesten Informationen zu Entwicklungen am Fachbereich zu erhalten oder unsere eigenen Anliegen und Interessen im Sinne der Studierenden dort einzubringen und zu vertreten. Dies können das Aufzeigen der studentischen Perspektive auf diskutierte Angelegenheiten in der Lehre oder in der Fachbereichsentwicklung oder das Kundtun unserer Einschätzungen und Meinungen zu bestimmten Angelegenheiten sein, aber natürlich auch das Aufnehmen von möglicherweise wichtigen Informationen zu gegenwärtigen oder zukünftigen Entwicklungen oder Ereignissen, die den Fachbereich, das Studium und die Studierendenschaft und damit auch die Fachschaftsarbeit betreffen.

Die Gremiensitzungen sind in der Regel drei bis viermal in einem Semester im Laufe der Vorlesungszeit und beinhalten meist unterschiedliche Themen wie bspw. die Nachbesprechung besonderer Veranstaltungen am Fachbereich, die Überarbeitung und Freigabe neuer Studien- und Prüfungsordnungen, die Neubesetzung von Professuren und Lehrstühlen, die Besprechung aktueller Entwicklungen des Lehrangebots und der Forschungsaktivitäten und die allgemeine Verwaltung des Fachbereichs und Vielfältiges mehr. Somit ist der FBR nicht nur Austauschs- und Kommunikationsmöglichkeit innerhalb des Fachbereichs, sondern für uns Studierende auch der Ort, an dem wir unsere Interessen und Sichtweisen artikulieren und vertreten können und aktuelle studienrelevante Informationen erhalten können. Dadurch haben wir die Möglichkeit, auf den Fachbereich und auch die Lehrenden zugunsten der Student*innen einzuwirken und die Studienmöglichkeiten vorort langfristig mitzugestalten.

Wenn du also selbst interessiert an einer solchen sehr spannenden und vor allem aufschlussreichen und informativen Gremienarbeit bist, also bei vielem direkt an der Quelle der Informationen zu sitzen und dich aktiv einbringen zu können, dann schau doch gerne einmal bei der Fachschaft vorbei. Wir besprechen die FBR-Sitzungen immer sehr ausführlich und bereiten unsere Haltungen zu bestimmten Themen gemeinsam in unseren Plana vor. An diesen teilzunehmen und dich vielleicht auch einmal selber zur Wahl in den FBR aufstellen zu lassen, bist du jederzeit herzlich eingeladen!
Ansonsten halten wir euch hier, über die wichtigsten Entwicklungen und Ankündigung, die unsere Arbeit im FBR betreffen auf dem Laufenden!

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse befassen sich mit Problemen bei der Umsetzung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Falls es Schwierigkeiten mit Fristen, Prüfungen und Leistungsannerkennungen gibt, werden diese in den Prüfungsausschüssen thematisiert und versucht eine adäquate Lösung zu finden.


Studienausschuss

Der Studienausschuss beschäftigt sich mit Belangen von Lehre und Studium. Er beschließt Vorlagen für den Fachbereichsrat, so z.B. das Vorlesungsverzeichnis, Konzepte für neue Studiengänge und mehr.

Im Ausschuss sind Lehrende und Studierende mit Sitz und Stimme vertreten. Den Vorsitz führt die Studiendekanin.


Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission befasst sich mit allen Aspekten der Gleichstellung von Frauen und Männern und erarbeitet entsprechende Konzepte und Maßnahmen.

Weiterhin erstellt sie den Frauenförderplan des Fachbereichs und prüft und kontrolliert die Umsetzung der Fördermaßnahmen. Dazu entwickelt sie bedarfs- und umsetzungsorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.


Ausschuss interne Lehr-Sondermittel

Dieser Ausschuss verantwortet die Verteilung der sog. QSL-Mitteln. QSL (Qualitätssicherung-Lehre) ist einer von vielen Töpfen aus denen, unter augenscheinlich absichtlich möglichst chaotisch formulierten (oder gar nicht festgeschriebenen Regeln), Finanzmittel für einige Arten von Veranstaltungen und Materialien beantragt werden können.

Berufungskommission

Wie funktioniert eigentlich so ein Bewerbungsverfahren auf eine Dozierendenstelle an der Uni?

Betreut wird das Verfahren von der Berufungskommission, die eigens für diesen Zweck gebildet wird.
Aufgabe der Berufungskommission ist es, eine:n geeigneten Bewerber:in für eine freie Stelle zu finden, der*die die Forschung und Lehre des jeweiligen Instituts sinnvoll ergänzen und voranbringen kann.

Die Kommission besteht hauptsächlich aus Professor:innen der Universität, Vertreter:innen des akademischen Mittelbaus sowie der Studierenden. Auch eine Gleichstellungsbeauftragte sowie Professor*innen aus anderen Hochschulen sind als externe Gutachter Teil der Kommission. Je nach Bewerber:innenfeld kann auch die Schwerbehindertenvertretung hinzu geschaltet werden.

Die freie Stelle wird zunächst von der Universität ausgeschrieben. Die eingegangenen Bewerbungen werden durchgesehen und geeignete Bewerber:innen für das sogenannte „Vorsingen“ (ein Probevortrag, begleitet von Bewerbungsgesprächen) ausgewählt. Dieses Bewerbungsverfahren erstreckt sich über mehrere Tage, die Kommission berät sich eingehend über die erlebten Vorträge und Gespräche mit den Bewerber:innen. Zu guter Letzt bestimmt die Kommission die Berufungsliste und damit die Top 3 (manchmal gibt es auch vier, selten fünf Plätze auf der Liste) der gewünschten Kandidat*innen für die zu besetzende Stelle. Dieser Liste müssen sowohl der Fachbereichsrat, der akademische Senat sowie die Hochschulleitung zustimmen, es kann durchaus zu Änderungen oder einem erneuten Verfahren kommen.

Damit ist aber das Ende noch nicht unbedingt in Sicht: Die oder der Berufene beginnt nun die sog. „Berufungsverhandlungen“ mit der Leitung der Universität. Dabei kann es um verschiedene Bereiche gehen – Lehrdeputat, Ausrüstung des eigenen Lehrstuhls mit Technik, Büchern und Hilfskräften, Menge der Doktorandenstellen und natürlich auch das Gehalt. Hierbei kann es dazu kommen, dass der oder die Bewerber:in oder die Unileitung die Verhandlungen abbrechen und die nächste Person auf der Liste berufen wird. Ist der Vertrag einmal geschlossen, ist er für mehrere Jahre bindend und darf erst nach dem Ablauf dieser Frist verändert werden.

Ob Bewerber*innen in der engeren Auswahl für eine Professur waren, erfahren diese erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Sie erhalten eine Absage und eine Mitteilung über ihr Vorhandensein auf der Liste erst, nachdem der Ruf an den*die Erstplatzierte*n erteilt wurde, oder spätestens kurz vor seiner*ihrer Ernennung zum Professor*in.

Eine wichtige Position nimmt auch die sog. Konkurrentenklage ein – fühlt ein:e Bewerber:in sich bei gleicher Eignung zu Unrecht nicht berufen, kann er oder sie auf diese Art und Weise eine erneute Bewertung unter Einbezug von mehr externen Personen erzwingen. Dieses Verfahren dient vor allem dazu, einen hohen Qualitätsstandart zu gewährleisten. Auch sind in vielen Universitäten die so genannten „Hausberufungen“ – also Berufungen von bereits an der Universität arbeitenden oder von dort graduierten Personen – verpönt oder sogar verboten.

Die Sitzungen der Berufungskommission sind nicht öffentlich. Es muss Protokoll geführt werden, jedoch dürfen nur die Kommissionsmitglieder und, falls üblich, deren Stellvertreter*innen die Sitzungsprotokolle einsehen. Die Kommissionsmitglieder sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch Fachbereichsangehörige und Bewerber*innen dürfen keine inhaltlichen Details aus den Sitzungen erfahren.
Aus diesem Grund bleibt die Arbeit der Kommission recht unsichtbar für Außenstehende. Diese erfahren meist erst durch die Ernennung eines*einer neuen Professor*in von dem Berufungsverfahren.

Offiziell endet das Verfahren mit der Antrittsvorlesung. Das ist eine große Einzelveranstaltung, in welcher der*die neue Dozent*in einen Vortrag mit anschließender Feier gibt. Meistens gibt es neben Buffet und Getränken auch die Möglichkeit sich mit allen möglichen Angehörigen des Fachbereichs in entspannter Atmosphäre zu unterhalten. Feine Kleidung ist Pflicht, aber wir würden immer empfehlen, euch Antrittsvorlesungen anzuschauen und die neuen Gesichter an unserem Fachbereich selbst kennenzulernen!

Einige Stellen werden mittlerweile als Tenure Track Stellen ausgeschrieben. Das bedeutet die Zusage, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. So kann ein:e Juniorprofessor:in ohne erneute Ausschreibung und mithin unter Ausschluss externer Konkurrenz auf eine Lebenszeitprofessur an der eigenen Hochschule übernommen werden.

Grundsätzlich soll diese Tenure-Track-Option jedoch nur für diejenigen Juniorprofessoren in Betracht kommen, die nach der Promotion die Hochschule gewechselt oder eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der eigenen Hochschule wahrgenommen haben. Dieses Hausberufungsverbot ist eingeführt worden, um persönliche Bevorzugungen zu verhindern und stattdessen das Bestenprinzip zu gewährleisten.

Ob ein:e Juniorprofessor:in sich bewährt hat, wird in der zweiten Hälfte der Professur im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft. Ähnlich wie bei der Zwischenevaluation muss er/sie dann einen Selbstbericht vorgelegen. Dieser enthält neben einer kritischen Stellungnahme und Dokumentation der Tätigkeiten auch das Forschungs- und Lehrkonzept für die künftige Professur, sowie Nachweise zu Führungskompetenzen, zum Beispiel durch Leitung von Arbeitsgruppen. Ist das Evaluationsergebnis negativ und wird die Person nicht regulärer als Professor*in übernommen, muss erneut über die Juniorprofessur entschieden werden.


Wahlen

Jedes Sommersemester finden regulär die Hochschulwahlen statt, über die die verschiedenen, der Hochschule angehörigen, Statusgruppen ihre Vertreter*innen für den Senat der Universität und für die Fachbereichsräte der Fachbereiche bestimmen.
Die vier Statusgruppen sind:

  1. Professorinnen und Professoren
  2. Wissenschaftliche Mitglieder
  3. Studierende
  4. Administrativ-technische Mitglieder

Parallel dazu hält die verfasste Student*innenschaft ihre Wahlen zum Student*innenparlament und zu den Fachschaftsräten ab. Dort bestimmen die Studierenden ihre Repräsentant*innen für die kommenden zwei Semester.
Für die StuPa-Wahl haben alle, für die FSR-Wahlen alle den jeweiligen Fachschaften angehörenden, Studierende aktives und passives Wahlrecht.

Die Aktive Fachschaft Geschichte nimmt an den Wahlen zu den Fachbereichsräten und den Fachschaftsräten teil.