Arbeitsleitfaden
Arbeitsleitfaden der Aktiven Fachschaft Geschichte der Philipps-Universität Marburg (Stand: 10.12.2020)
§ 1 Zielsetzung
Die Aktive Fachschaft Geschichte ist unabhängig und vertritt die Interessen aller Studierenden der geschichtswissenschaftlichen Studiengänge der Philipps-Universität Marburg, insbesondere im Rahmen der Hochschul- und Bildungspolitik.
§ 2 Politisches Selbstverständnis
Die Aktive Fachschaft Geschichte distanziert sich klar von rassistischen, antisemitischen, undemokratischen, sexistischen (in allen Ausprägungen), fremdenfeindlich, diskriminierenden und fundamentalistischen Weltanschauungen. Derartige Ansichten sind mit der Arbeit der Fachschaft oder einem Engagement in derselben nicht vereinbar. Daraus folgt, dass eine Mitgliedschaft in einer studentischen Verbindung, insbesondere Verbindungen der DB, NDB, KV, Landsmannschaften, Corps und allen weiteren Burschenschaften mit einer Mitarbeit in der Aktiven Fachschaft Geschichte nicht vereinbar ist und zum Ausschluss aus derselben führen kann.
§ 3 Mitgliedschaft
Alle Studierenden des Fachbereichs sind Mitglieder der Fachschaft. Im Rahmen der durch die Fachschaft vertretenen Interessen sind alle Studierenden der geschichtswissenschaftlichen Fächer aufgerufen, sich aktiv zu engagieren und für ihre Interessen einzusetzen. Zur Aktiven Fachschaft gehören alle Studierenden, die regelmäßig an den Plena teilnehmen, Fachschaftsarbeit leisten und den Arbeitsleitfaden der Aktiven Fachschaft anerkennen. Zum Fachschaftsrat gehören diejenigen Studierenden, die bei den jährlich stattfindenden Uni-Wahlen von der Studierendenschaft des Fachbereichs gewählt wurden. Für die von der Aktiven Fachschaft gestellten Fachschaftsräte ist eine regelmäßige Teilnahme an den Plena verpflichtend.
§ 4 Aufgaben
(1) Die Aktive Fachschaft Geschichte hat den Anspruch, zwischen Studierendenschaft, Lehrenden und übergeordneten Hochschulgremien zu vermitteln. Dabei macht sie es sich zur Aufgabe, sich für die Interessen der Studierendenschaft einzusetzen, sofern diese nicht gegen den §2 des Arbeitsleitfadens der Aktiven Fachschaft verstoßen. Zudem bemüht sie sich um einen konstruktiven, aber zugleich kritischen Umgang mit den Fachbereichsangehörigen sowie den Fachbereichs- und gesamtuniversitären Gremien.
(2) Die Aktive Fachschaft Geschichte bemüht sich, mit anderen Studierendengremien und Fachschaften zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene stattfinden.
(3) Die Aktive Fachschaft Geschichte steht der Studierendenschaft der geschichtswissenschaftlichen Studiengänge bei studienrelevanten Problemen beratend zur Seite. Darüber hinaus bietet die Aktive Fachschaft Geschichte Hilfestellung bei Problemen am Fachbereich an.
(4) Die Aktive Fachschaft Geschichte richtet jedes Semester die Orientierungseinheit für die geschichtswissenschaftlichen Studiengänge aus. Weiterhin ist sie bemüht, den Kontakt zwischen Fachschaft, Studierenden und Lehrenden durch regelmäßig stattfindende Veranstaltungen zu fördern.
(5) Fachschaftsmitglieder sollten sich stets respektvoll gegenüber Studierenden, Lehrenden und anderen Mitgliedern des Fachbereichs verhalten. Sie sind sich bewusst, dass sie sowohl als Privatpersonen als auch als Fachschaftsmitglieder wirken und tragen dementsprechend Sorge auch in angespannten und/oder öffentlichen Situationen einen respektvollen Umgang zu wahren.
§ 5 Organisation
(1) Die Aktive Fachschaft Geschichte organisiert sich in regelmäßig stattfindenden Plena. Inhalt der Plena sind aktuelle Probleme und Angelegenheiten der Studierenden sowie der Aktiven Fachschaft Geschichte selbst. Die Bereitschaft zum respektvollen Umgang untereinander ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Plena. Es wird ein Ergebnisprotokoll geführt, ein*e Protokollführer*in wird zu Beginn jeder Sitzung festgelegt.
(2) Das beschlussfähige Plenum umfasst die anwesenden Fachschaftsmitglieder. Die von der Aktiven Fachschaft Geschichte gestellten Fachschaftsräte sind an die Entscheidungen des Plenums gebunden.
(3) Alle Mitglieder der Fachschaft sind in Bezug auf ihr Stimmrecht gleichberechtigt und verfügen über eine Stimme. Ausnahmen hiervon bilden die Personen, die gemäß § 7 ausgeschlossen wurden.
(4) Die Entscheidungen des Plenums sollten möglichst im Konsens getroffen werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Entscheidung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Davon ausgeschlossen sind Abstimmungen gemäß §§7-9. Die anstehenden Aufgaben werden im gegenseitigen Einverständnis verteilt.
(5) Die Aktive Fachschaft Geschichte fasst in den Plena nach eigenem Ermessen Beschlüsse und verabschiedet Stellungnahmen. Diese sind bindend und eine Neuabstimmung ist nur bei veränderten Rahmenbedingungen möglich. Die Mitglieder der Aktiven Fachschaft Geschichte sind verpflichtet, die Meinung der Fachschaft nach außen zu vertreten. Dies gilt besonders für die gewählten Fachschaftsratsmitglieder der Aktiven Fachschaft Geschichte.
(6) Die Fachschaftsräte der Aktiven Fachschaft Geschichte sollten sich möglichst einmal monatlich um ein Treffen mit den anderen Fachschaftsräten zur besseren Vernetzung untereinander bemühen.
(7) Die Aktive Fachschaft verzichtet auf die Wahl eines*r Vorsitzenden und weiterer Ämter. Bei Bedarf kann ein*e zeitlich begrenzte*r Sprecher*in gewählt werden. Dieser übernimmt die vor der Wahl festgelegten Aufgaben und vertritt die Beschlüsse des Plenums nach außen.
(8) Das Plenum entscheidet über die Verwendung der Finanzen. Die gewählten Fachschaftsratsmitglieder sind an die Weisung des Plenums gebunden.
§ 6 Bestimmung von Repräsentantinnen und Vertreterinnen für hochschulpolitische Organe und Gremien
Das Plenum bestimmt im Einvernehmen mit den potentiellen Kandidat*innen die Listen für die in jedem Sommersemester stattfindenden Hochschulwahlen. Nicht durch die Hochschulwahlen zu besetzende Plätze in Gremien werden durch das Plenum im Konsens festgelegt bzw. in einfacher Mehrheit gewählt. Die Vertreter*innen in den Gremien sind an die Entscheidungen des Plenums gebunden und angehalten, dem Arbeitsleitfaden entsprechend zu handeln. Zudem sind sie verpflichtet, gegenüber dem Plenum Rechenschaft für ihre Entscheidungen abzulegen.
§ 7 Ausschluss
(1) Bei Missachtung des Arbeitsleitfadens erfolgt der Ausschluss aus der Aktiven Fachschaft Geschichte. Das Plenum kann Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit von der Mitarbeit in der Aktiven Fachschaft Geschichte ausschließen. Anträge zum Ausschluss aus der Aktiven Fachschaft Geschichte müssen im Plenum vor dem Abstimmungsplenum bekannt gegeben werden.
(2) Den Vertretern in den Gremien kann ihr Mandat mit einer Zweidrittelmehrheit vom Plenum entzogen werden, wenn sie §2 missachten, ihren Verpflichtungen unzureichend nachkommen, dem Plenum keine Rechenschaft ablegen, nicht regelmäßig an den Plena teilnehmen und/oder auf andere Weise gegen diesen Arbeitsleitfaden verstoßen.
§ 8 Änderungen
Änderungen an dem Arbeitsleitfaden der Aktiven Fachschaft Geschichte können mit einer Zweidrittelmehrheit im Plenum erfolgen. Änderungsanträge müssen im Plenum vor dem Abstimmungsplenum bekannt gegeben werden.
§ 9 Überprüfung
Dieser Leitfaden kann zu jeder Zeit diskutiert und überprüft werden, sobald ein Fachschaftsmitglied dies im Plenum beantragt. Diese Überprüfung soll zum selben oder nächstmöglichen Plenumstermin stattfinden.
Des Weiteren soll innerhalb der ersten drei Plenumssitzungen nach Vorlesungsbeginn eine Überprüfung stattfinden.
Unabhängig davon gilt für Änderungen des Leitfadens §8.
§ 10 Inkrafttreten
Der vorliegende Arbeitsleitfaden tritt mit seiner Annahme durch das Plenum in Kraft. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.